Wird der Flug verlegt und geschieht dies rechtzeitig 14 Tage vor dem Flug, steht Ihnen nach Art 5 der Fluggastrechteverordnung kein Anspruch auf Entschädigung zu. Möglich sind allenfalls Ansprüche gegen den eventuellen Reiseveranstalter in Höhe der Faustformel: ab der fünften Stunde 5 % vom Tagesreisepreis pro angefangener Stunde. Haben Sie jedoch direkt bei der Airline gebucht entfallen auch diese Ansprüche. Erfolgt die Verlegung nach der 14 Tagefrist vor dem Flug ist die Regelung nach der Fluggastrechteverodnung gestaffelt. In diesem Fall senden Sie uns bitte ein Mail und wir beantworten Ihre Anfrage umgehend.
Hallo,
Sie haben einen Anspruch von bis zu € 600,– gegen die Airline. Bitte teilen Sie aber mit, mit welcher Airline Sie von wo nach wo fliegen sollen.
Mit Freundlichen GRüßen
Ihr Flug-Rechte Team